Frostschäden – welche Versicherung ist für Sie rentabel?
Schlittschuhlaufen, Schneemann bauen oder Skifahren – die winterliche Kälte sorgt für jede Menge Freizeitspaß. Eis und Frost können aber auch große Schäden anrichten. Denn bei Minusgraden vergrößert sich das Volumen von gefrorenem Wasser um etwa neun Prozent. Die Rohre,
Heizkörper und auch Heizkessel halten diesem Druck oft nicht Stand und können platzen oder Schäden davontragen. Und das kann teuer werden.
Wenn Wasserleitungen platzen, sind oft Feuchtigkeitsschäden am Gebäude und an der Wohnungseinrichtung die Folge. Nicht selten müssen Wände aufgemeißelt werden, um die geborstenen Leitungen zu reparieren.
Wenn dicke Schichten von Dämmungen aus Mineralwolle oder anderen saugfähigen Stoffen nass werden, wird es noch unangenehmer: Feuchte Dämmschichten sind nicht nur wirkungslos, sie werden auch in Rekordzeit von Schimmelpilzen befallen. Oft bleibt der Schimmel lange Zeit unentdeckt, da er sich an unsichtbaren und nicht zugänglichen Stellen befindet.
Gut, wenn man als Hauseigentümer eine Gebäudeversicherung und einen Hausratschutz besitzt.
Die Checkliste gegen Schaden durch Frost:
Welche Versicherungen gibt es in diesem Bereich?
Gebäudeversicherung
Schäden an den Rohren, Heizkörpern oder Heizkesseln lassen sich in der Regel als Gebäudebestandteile über eine Gebäudeversicherung abdecken. Die Versicherung zahlt dann für Bruch- und Frostschäden an Rohren der Wasserversorgung sowie Heizungen, die mit Warmwasser oder Dampf betrieben werden und sich im versicherten Gebäude befinden.
Inhalts- bzw. Hausratversicherung
Neben Schäden durch Brand, Sturm, Hagel und Explosion umfasst die Inhalts- bzw. Hausratversicherung bei den meisten Versicherungsunternehmen auch den Frostschaden. Versichert sind Wasserschäden der Inneneinrichtung, also Hausrat oder Möbel. Ist beispielsweise das Gartenhäuschen von einem Frostschaden betroffen, so wird die Inhalts- bzw. Hausratversicherung nicht zahlen.
Haftpflichtversicherung
Führen Frostschäden in der eigenen Wohnung zu Wasserschäden in der Nachbarwohnung, so tritt in der Regel für den Schaden die private Haftpflichtversicherung ein. Bei größeren Mieteinheiten gibt es dafür spezielle Haftpflichtversicherungen für Vermieter. Abgesichert sind aber auch beispielsweise Ansprüche von Folgeschäden von Rohrbrüchen.
Gebäude und Inhalts- bzw. Hausratversicherungen treten jedoch nur dann für derartige Schäden ein, wenn Eigentümer ihre
Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigt haben. Dazu gehört u.a. Gebäude, Räume, Büros, Lager, Wohnungen usw. bei extremen Außentemperaturen nicht unbeheizt zu lassen – auch und gerade bei Abwesenheit.
Was kann Mootz & Partner für Sie tun?
Ein umfassendes Versicherungspaket kann im Notfall und bei der Einhaltung der persönlichen Sorgfaltspflicht helfen.
Wir beraten Sie gerne umfassend zu Ihren Möglichkeiten.