Die Corona-Pandemie wirft neue Fragen auf – wir bieten Lösungen
Im Zuge der Corona-Pandemie und der Impfung mit neuen Impfstoffen beschäftigen sich viele Menschen mit der Frage, ob eine Absicherung gegen Impfschäden möglich ist. Tatsächlich gibt es einige Versicherer, die im Rahmen der Unfallversicherung auch Impfschäden mit abdecken. Wir beraten Sie dazu gern ausführlich.
Wer haftet bei Impfschäden?
Bei öffentlichen, auf Grundlage des STIKO-Beschlusses empfohlenen Schutzimpfungen wie der COVID-19-Impfung können Menschen, die von einem Impfschaden betroffenen sind, Versorgungsleistungen beim Land beantragen. Näheres dazu ist § 60 Abs. 1 IfSG geregelt. Die Zahlungen sind jedoch niedrig und reichen im Einzelfall meist nicht aus, den Lebensstandard zu halten. Eine zusätzliche private Absicherung kann deshalb sinnvoll sein.
Was ist ein Impfschaden?
§ 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) definiert Impfschäden als „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde“. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die gesundheitliche Schädigung durch die Impfung nachweislich dauerhaft ist oder dauerhaft sein wird. So gelten vorübergehende Impfreaktionen wie z. B. Schwellungen oder Schmerzen an der Einstichstelle nicht als Impfschaden.
Welche Versicherungen decken Impfschäden ab?
Es gibt Versicherer, die einen Impfschaden als Unfall definieren und dies im Rahmen der privaten Unfallversicherung mit abdecken. Kommt es im Zuge einer Impfung – z. B. gegen COVID-19 oder auch eine andere Erkrankung – zu einem solchen Schaden, wird eine Versicherungsleistung erbracht. Dies kann etwa der barrierefreie Umbau des Hauses, der Wohnung oder auch des Fahrzeugs sein. Manche Versicherer sichern nur eine bestimmte Auswahl an Impfungen ab, auch hier ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen ratsam. Alternativ oder ergänzend zur Unfallversicherung kann auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessant sein.
Wie kann Mootz & Partner Ihnen helfen?
Die Corona-Pandemie und die Schutzimpfungen verunsichern in vielen Bereichen. Viele Menschen fragen sich, was passiert, wenn ein Impfschaden eintritt. Sie machen sich auch Gedanken zu diesem Thema? Gerne beraten wir Sie umfassend, prüfen, ob Ihre evtl. bestehende Unfallversicherung auch gegen Impfschäden absichert und entwickeln bei Bedarf für Sie eine individuelle Lösung.
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.