DIE NEUERUNGEN IM JAHR 2020
Krankenkassen, Steuern, Sozial versicherung, Unterhalt, Wohnen und Arbeiten – viele Bestimmungen ändern sich zum Jahres wechsel 2020: Einiges wird günstiger, manches wird teurer und in einigen Fällen ändert sich die äußere Form. Wir haben einige Punkte für Sie zusammengefasst.
Wussten Sie schon?
Bei mehreren Vergehen werden Autofahrer ab diesem Jahr stärker zur Kasse gebeten. Wer zum Beispiel unzulässig in zweiter Reihe hält und einen Radfahrer gefährdet, zahlt 80 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Die Missachtung von Rettungsgassen wird ab dem neuen Jahr ebenfalls stärker bestraft. Wer unerlaubt eine Rettungsgasse mit seinem Auto nutzt, muss mit Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro rechnen sowie einem Monat Fahrverbot.
RENTENVERSICHERUNG
Ab 2020 müssen Betriebsrentner weniger Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Erst ab einer Rentenhöhe von 159,25 Euro im Monat werden Krankenkassen-Beiträge fällig. Aus der bisherigen Freigrenze wird ein Freibetrag. Wer über dem Freibetrag von 159 Euro liegt, muss nun nicht mehr auf die gesamte Rente Krankenkassen-Beiträge bezahlen, sondern nur noch auf den Differenzbetrag.
Senioren können sich zudem über höhere Renten freuen. Zum 1. Juli 2020 dürften die Renten in Westdeutschland um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent angehoben werden.
Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts hervor.
KFZ-VERSICHERUNG
Typklassen spiegeln die Schadensbilanz eines Automodells wider. Rund 4,6 Millionen Autofahrer profitieren 2020 in der Kfz-Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen. Die Regionalklassen spiegeln die Schadensbilanzen der einzelnen Zulassungsbezirke wider. In der Regionalklasse können sich im neuen Jahr rund 5,1 Millionen Autofahrer auf eine bessere Einstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung freuen.
GOOD TO KNOW:
DIE NEUERUNGEN IM BEREICH BERUF & AUSBILDUNG
1. Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 von jetzt 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde. Auch die Branchenmindestlöhne steigen. Bei den Pflegekräften etwa liegt er dann bei 11,35 Euro (West) statt 11,05 Euro und 10,85 Euro (Ost) statt 10,55 Euro. Weiterhin keinen Anspruch auf Mindestlohn haben unter anderem Auszubildende und Praktikanten.
2. Meisterpflicht für Selbstständigkeit
In zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerksberufen besteht ab 2020 wieder Meisterpflicht als Voraussetzung zur Selbstständigkeit, zum Beispiel für Fliesenleger, Holzspielzeugmacher und Schilderhersteller.
3. Ausländische Fachkräfte
Fach kräfte aus Ländern außer halb der Europäischen Union dürfen vom 1.3.2020 an einfacher nach Deutschland ziehen. Der Arbeitgeber muss nicht mehr nachweisen, dass er keinen Mitarbeiter in der EU gefunden hat. Die Fachkräfte brauchen dafür einen Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung, die der deutschen gleichwertig ist. Außerdem müssen Kandidaten nachweisen, dass sie den Lebensunterhalt für sich und Familienangehörige selbst bestreiten können.
Was kann Mootz & Partner für Sie tun?
Das Angebot der Mootz & Partner GmbH richtet sich vor allem an große und mittelständische Unternehmen der Immobilienwirtschaft. Aber auch Privatkunden erhalten bei uns eine individuelle und fundierte Beratung. Denn Mootz & Partner hat sich zum Ziel gesetzt, unter vollem Einsatz aller vorhandenen Ressourcen, Fähigkeiten und Erfahrungen die versicherungstechnischen Bedürfnisse ihrer Kunden vollumfänglich zu bedienen.
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